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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung

  1. Geltungsbereich

    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“ genannt) gelten für Verträge zwischen dem ESV München e.V. Margarethe-Danzi-Straße 21 80639 München (folgend „Anbieter“ genannt) und dem Mieter/ Nutzer/Teilnehmer/Besucher der Sportstätte „Beachdome“ (folgend „Kunde“ genannt). Darunter fallen die stundenweise sowie saisonale Anmietung von Sportplätzen, die Teilnahme an Veranstaltungen und die Buchung von allen sonstigen Leistungen des Anbieters.

    2. Durch das Betreten und/oder Nutzen der Sportplätze (Beachhalle), der angrenzenden Außenflächen, sowie der Sanitären Anlagen, gelten die AGB des Anbieters.

    3. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden dem Anbieter bekannt sind und Leistungen des Anbieters vorbehaltlos ausgeführt werden.
       

  2. Vertragsschluss

    1. Über die Internetseite des Anbieters und/oder eine externe Buchungsplattform, kann der Kunde ein unverbindliches Angebot für Einrichtungen und Leistungen des Anbieters auswählen und einen verbindlichen Antrag mit einer Buchung machen. Weiter ist es möglich mündlich, telefonisch oder schriftlich verbindliche Anträge zu den Angeboten des Anbieters zu stellen.

    2. Ein Vertragsschluss findet statt, sobald der Anbieter einen Antrag des Kunden über eine Buchungsbestätigung annimmt.
       

  3. Zahlungsmodalitäten

    1. Bei der Nutzung von Drittanbietern für die Zahlung z.B.: Paypal, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
       

  4. Öffnungszeiten

    1. Die Betriebs- und Öffnungszeiten sowie Einschränkungen können der Internetseite (www.beachdome.de) des Anbieters und den Aushängen vor Ort entnommen werden.
       

  5. Buchungsbestimmungen

    1. Die aktuell geltenden Preise für die Anmietung von Plätzen, Veranstaltungen, Trainings und allen sonstigen Angeboten des Anbieters können der unter www.beachdome.de ersichtlichen Preistafeln entnommen werden.​

    2. Buchungen erfolgen über das Buchungssystem der Internetseite (www.beachdome.de), schriftlich über Email (play@beachdome.de) oder mündlich.
    3. Gemietet werden können Plätze in Einheiten von je 2 Stunden. Die buchbaren freien Termine ergeben sich aus der online ersichtlichen Buchungstafel. Die Platzmiete ist vor Spielbeginn zu entrichten. Maßgebend für Spielanfang und Spielende sind die Anlageuhren. Die Spieler sind verpflichtet den Platz nach Spielende zu verlassen. Wird der Platz über das Spielende hinaus genutzt, so wird jede weitere angefangene Einheit in Rechnung gestellt. Das Ende der Spielzeit ist so zu wählen, dass die Anlage mit dem Ende der Öffnungszeit verlassen werden kann.

    4. Sollte ein Platz in der gebuchten Zeit vom Kunden nicht genutzt werden, so entfällt jeder Anspruch auf eine Rückerstattung des Mietpreises.

    5. Nach Spielende müssen die Sandflächen ordnungsgemäß mit den zur Verfügung gestellten Sandschiebern abgezogen (geebnet) werden. Der Platz ist dem Nachmieter pünktlich zu übergeben. Sollte der Platz nicht ordnungsgemäß abgezogen werden, so ist der Anbieter berechtigt dies kostenpflichtig für den Mieter durchzuführen.

    6. Die Zur Verfügung gestellten Sandschieber sind nach Nutzung in die dafür vorgesehenen Sandschieber-Stationen zu stellen um eine Verletzung der Nachmieter an diesen Geräten zu verhindern.

    7. Ebenso ist es die Pflicht des Mieters vor Beginn der Spielzeit zu kontrollieren, ob sich keine Sandschieber in Reichweite der Felder und des Spiels befinden, und damit keine Gefahr für Verletzungen während des Spiels darstellen.

    8. Die Platzbuchung ist nicht übertragbar. Es sei denn dies wird vom Anbieter ausdrücklich genehmigt.

    9. Wird ein nicht gebuchter Platz unberechtigt genutzt, so wird die jeweilige angefangene Spielstunde dem Nutzer in Rechnung gestellt.

    10. Gebuchte Plätze können kostenfrei bis 48 Stunden vor Buchungsbeginn storniert werden. In Absprache mit dem Anbieter können auch nach Ablauf dieser Zeit einzelne Buchungen gutgeschrieben werden, wenn der Kunde die Termine rechtzeitig freigibt, sodass der Anbieter die Möglichkeit hat, diese weiter an Dritte zu vergeben. Ein Anspruch auf eine Gutschrift besteht grundsätzlich nicht.

    11. In Absprache mit dem Anbieter ist es möglich Buchungen weiter im Voraus zu tätigen, als dies im Buchungssystem möglich ist (drei Wochen im Voraus). In solchen Fällen muss eine Stornierung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen, danach verfällt die Möglichkeit einer Stornierung.

    12. Durch eine Buchung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Der Anbieter ist berechtigt bereits zugeteilte Plätze zu ändern oder zugteilte gebuchte Plätze für Veranstaltungen und andere besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen. Der Kunde wird darüber mindestens 48 Stunden im Voraus informiert und erhält eine Rückerstattung der bereits getätigten Zahlung für diesen Zeitraum.

    13. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Plätze für Reparaturarbeiten, bei Nichtbespielbarkeit oder bei Gefahr im Verzug kurzfristig zu sperren.

    14. Der Anbieter haftet für einen Ausfall der Anlage  nur wenn er dies zu verantworten hat.

    15. Abonnements werden durch den Abschluss eines eigenen Abonnement-Vertrages oder online geschlossen. Die dafür geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind weiter unten aufgelistet.

    16. Buchungen von Veranstaltungen wie Trainings/Trainingscamps, Firmenevents, Kindergeburtstagen und allen anderen angebotenen Veranstaltungspaketen, gelten die jeweiligen vom Bucher unterschriebenen Geschäftsbedingungen des zugrundeliegenden Vertrags oder Anmeldeformulars.
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  6. Nutzungsbedingungen/ Hausordnung

    1. Allgemeines

      1. Besucher die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, können von der Anlage zeitlich befristet oder unbefristet (Hausverbot) verwiesen werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen vom Anbieter nicht erstattet, offenen Forderungen bleiben bestehen.

      2. Alle Einrichtungen und Anlagen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Für Schäden und Verunreinigungen, verursacht durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit, haftet der Mieter in vollem Umfang. Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter. Schäden und Verunreinigungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

      3. Das Anbringen von Plakaten, sowie das Fotografieren und Filmen von fremden Personen oder zur Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Anbieter.

      4. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
         

    2. Zutritt

      1. Jeder der die Anlage betritt muss im Besitz einer gültigen Eintrittsberechtigung (Buchungsbestätigung) sein. Ausgenommen davon sind Zuschauer während des regulären Spielbetriebs.

      2. Folgenden Personen ist der Zutritt zu den Anlagen generell untersagt:

        • Personen die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen.

        • Personen die Tiere mit sich führen.

        • Personen die die Anlage zu gewerblichen Zwecken nutzen, es sei denn dies ist ausdrücklich vom Anbieter genehmigt.

        • Personen die die Anlage zu Zwecken außerhalb der definierten Sportarten nutzen wollen. Zu den definierten Sportarten zählen: Beachvolleyball, Beachsoccer, Beachtennis, Roundnet, Beachhandball, Footvolley. Ausnahmen können vom Anbieter genehmigt werden.​

      3. Folgenden Personen ist der Zutritt nur mit entsprechenden Begleitpersonen gestattet:

        • Personen mit geistiger oder schwerer körperlicher Behinderung

        • Kinder unter 14 Jahren

        • Schülergruppen
           

    3. Nutzung der Anlage

      1. Alle Teile und Einrichtungen der Anlage sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Schäden sind unaufgefordert und unverzüglich dem Anbieter oder dem Personal mitzuteilen. Für Schäden durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit haftet der Mieter.

      2. Fundsachen sind in die dafür vorgesehenen Boxen in der Anlage zu legen.

      3. Das Mitbringen von Nicht-alkoholischen Getränken und Speisen ist ausschließlich für den Eigenbedarf gestattet. Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden.

      4. Getränke (ausgenommen Wasser) und Speisen dürfen nicht auf den Sandflächen verzehrt werden.

      5. Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände und in der Anlage nicht erlaubt.

      6. Tiere sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.

      7. Glasflaschen und Behälter sowie sonstige zerbrechliche Gegenstände und Behälter dürfen nicht mit auf das Gelände gebracht werden.

      8. Spinde, Garderobenschränke und Schließfächer, welche noch nach Schließung der Anlage verschlossen sind, können seitens des Anbieters geöffnet werden. Die darin enthaltenen Gegenstände und Wertsachen werden als Fundsachen behandelt.

      9. Die Duschen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

      10. Das Mitnehmen von Glasflaschen in die Duschen und Umkleiden ist untersagt. Bei Nichteinhaltung haftet der Verursacher für damit entstehende Reinigungsgebühren oder Folgeschäden an Dritten (z.B.: durch Glasscherben).
         

  7. Haftung

    1. Die Nutzung der Anlage und der Einrichtungen (Beachhalle, Sanitäranlagen, Umkleidekabinen, Wege) erfolgt auf eigene Gefahr.

    2. Der Anbieter haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Der Anbieter, deren gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften - ausgenommen bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Als wesentliche Vertragspflichten zählen solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    3. Die Bereitstellung eines Spindes, Garderobenschrankes oder Schließfaches, begründet keinerlei Verwahrungspflichten des Anbieters für eingebrachte Wertsachen und Gegenstände. Es wird ausdrücklich davon abgeraten Geld oder Wertsachen in die Anlage und deren Einrichtungen mitzubringen. Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände oder Wertsachen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
       

  8. Widerruf
     

  9. Foto/Videoaufnahmen
    1. Mit Betreten der Anlage erklärt sich der Kunde damit einverstanden, jederzeit fotografiert oder gefilmt zu werden. Zudem erklärt sich der Kunde bereit, dass diese Fotografien oder Filmaufnahmen zur Eigenwerbung veröffentlicht werden können. Der Kunde erklärt sich zudem mit Videoaufnahmen einverstanden, welche aus Sicherheits-und Überwachungsgründen gemacht werden. Der Kunde gestattet dies soweit sittliche Gesichtspunkte oder Persönlichkeitsrechte dem nicht entgegen stehen.

 

  1. Gerichtsstand

    1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner des Verwenders Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Anbieters zuständig ist.

Abo AGBs

  1. Bei einem Abo handelt es sich um eine feste, sich wöchentlich wiederholende Spielzeit im beachdome München auf immer demselben Platz zu immer derselben Zeit. Die genauen Spielzeiten sind dem Abo Vertrag zu entnehmen.

  2. Der Preis für das Abo ist spätestens 2 Wochen nach Abschluss des Abo Vertrages und vor Beginn der ersten Spielzeit in vollem Umfang zu bezahlen.

  3. Stornierungsbedingungen:

    • Der Abo Besitzer ist berechtigt, bis zu drei Termine vor Vertragsbeginn festzulegen, welche aus dem Mietvertrag gestrichen werden. Der Vermieter ist berechtigt, diese Zeiten erneut an dritte weiter zu vermieten. Diese Termine sind mit Abschluss des Abo Vertrags zu definieren und werden dem Abo-Besitzer vom Rechnungsbetrag anteilsmäßig abgezogen. Dies gilt auch, wenn eine der Spielzeiten auf einen Feiertag wie etwa Weihnachten oder Neujahr fällt.

    • Der Abo Besitzer ist berechtigt, bis zu drei Termine während der Saison bis zu 96 Stunden (4 Tage) im Voraus zu stornieren. Die sich daraus ergebende Zeitgutschrift kann bis Ende der dem Abo Vertrag zugrunde liegenden Saison eingelöst werden, andernfalls verfällt die Gutschrift. Sollte dieser Termin an dritte weitervermietet werden, wird der Betrag anteilsmäßig gutgeschrieben und am Ende der Saison zurück überwiesen. In beiden Fällen reduziert sich die Anzahl der möglichen drei Stornierungen.

    • Spielzeiten während der Saison können beliebig vor dem Spieltermin abgesagt werden. Diese Spielzeiten werden nur dann als Wertgutschrift gutgeschrieben, wenn sich ein neuer Mieter für den abgesagten Spieltermin findet. Die sich daraus ergebende Gutschrift kann bis zum Ende der dem Abo Vertrag zugrunde liegenden Saison eingelöst werden, andernfalls verfällt die Gutschrift.

  4. Corona- Regelung:

    • Sollten aufgrund der Corona Pandemie einzelne Spielzeiten oder sogar die ganze Wintersaison ausfallen, werden die den Spielzeiten entsprechenden Beträge anteilsmäßig erstattet. Alternativ steht es allen Abo Besitzern frei, diese Spielzeiten als Guthaben gutgeschrieben zu bekommen. Dieses Guthaben kann auf die darauffolgende Saison übertragen und für ein Abonnement oder als einzelne Spielzeit eingelöst werden.

    • Können die Spielzeiten unter der Bedingung der 3G, 2G oder 3G/2G Plus Regel (geimpft, genesen, getestet oder geimpft/genesen und getestet oder geimpft und getestet) durchgeführt werden, wird diese Voraussetzung als zumutbar für alle Spieler betrachtet und ein Ausfall der Spielzeit wird nicht erstattet.

Kurse AGBs

  1. Bei unseren Trainings und Workshops handelt es sich um Kurse mit einer definierten Anzahl an Trainingseinheiten an fixen Terminen/ Terminblöcken. Diese Zeiten sind den jeweiligen Kursen zu entnehmen.

  2. Stornierungsbedingungen:

    1. Die Kurse können bis 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Kurses storniert werden und werden zu 100% rückerstattet.

    2. Erfolgt eine Absage weniger als 14 Tage vor Kursbeginn, ist die Erstattung des gesamten Beitrags für den Kurs ausnahmslos ausgeschlossen.

  3. Eine Stornierung einzelner Temine eines Kurses ist ausgeschlossen.

  4. Einzelne Termine können an andere Spieler übertragen werden, sofern das jeweilige Spielniveau eingehalten wird.

Come-Together AGBs

Bei unseren Come-Together-Events (CT's) (Morning Session/Night Session) handelt es sich um offene Spiel-Treffen mit einer definierten Anzahl an Teilnehmern an fixen Terminen.

  1. Stornierungsbedingungen:

    1. Die CT Teilnahme kann bis 48 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden und wird zu 100% zurückerstattet.

  2. Einzelne Termine können an andere Spieler übertragen werden, sofern das jeweilige Spielniveau eingehalten wird.

  3. Mit der Eintragung in die Warteliste zu einem CT erklärt sich der Kunde damit einverstanden, automatisch bis 48 Stunden vor dem Termin verbindlich als Teilnehmer des CT's nachzurücken, sollte ein anderer Teilnehmer des CT's wegfallen (z.B.: durch Stornierung) und damit ein Platz frei werden. Eine Austragung aus der Warteliste kann per Email Anfrage erfolgen.

Events

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge im Zusammenhang mit der Vermietung der Hallenflächen im beachdome zur Veranstaltung von Events an externe Veranstalter (Mieter). 

1. Vertragsschluss:

Ein Vertragsschluss kommt mit der Bestätigung des vom Anbieter gestellten Angebots seitens des Veranstalters zustande. 

2. Untervermietung:

Eine Untervermietung an dritte ist ohne die Zustimmung des Anbieters nicht erlaubt. 

3. Preise, Zahlungsfristen:

1. Der Preis der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters.

2. Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach erhalt zu bezahlen.

3. Der Anbieter ist berechtigt Vorauszahlungen für zukünftige Events zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung beträgt 50% mit Abschluss des Vertrags. Die restlichen 50% werden 2 Wochen vor dem Termin der Veranstaltung fällig.

4. Stornierungsbedingungen:

1. Rücktritt des Veranstalters:

Im Falle eines Rücktritts des Veranstalters, ist der Anbieter berechtigt folgende Schadensersatzforderungen zu stellen: bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Veranstaltungstermin werden 30% des Rechnungsbetrags fällig, bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin werden 60% des Rechnungsbetrags fällig. Bei Rücktritt bis einer Woche vor Veranstaltungstermin werden 80% des Rechnungsbetrags fällig.

2. Rücktritt durch den Anbieter:

4.2.1 Der Anbieter behält sich das Recht vom Vertrag der Veranstaltung zurückzutreten, sollten die Vorauszahlungen nicht fristgerecht geleistet werden.

4.2.2 Zudem behält sich der Anbieter das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund vor. 

5. Angaben zur Veranstaltung seitens des Veranstalters

1. Teilnehmeranzahl: Die maximale Teilnehmeranzahl ist auf 70 Personen begrenzt.

2. Zeiten: Sollten sie vereinbarten Zeiten der Veranstaltung ohne Verschulden des Anbieters überschritten werden, so kann der Anbieter zusätzliche Kosten nach billigem Ermessen in Rechnung stellen. Das Gelände des Anbieters ist in jeden Fall bis spätestens 23:30Uhr zu verlassen. 

6. Mitbringen von Speisen und Getränken und Dekomaterial

1. Das mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist ohne die Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Es kann ein sogenanntes "Korkgeld" mit dem Anbieter vereinbart werden, was das mitbringen eigener Speisen und Getränke erlaubt.

2. Das mitbringen von Dekomaterial und anderen Gegenständen für die Veranstaltung wie etwa Multimediaausrüstung, muss mit dem Anbieter abgestimmt werden und hat in jedem Fall den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Veranstalter übernimmt jede Haftung bei der Anbringung oder dem Betrieb dieser Gegenstände und muss für Schäden im Zusammenhang damit aufkommen.

3. Sämtliche vom Veranstalter mitgebrachten Dekomaterialien, Gegenstände, Speisen und Getränke, müssen nach Ende der Veranstaltung wieder mitgenommen werden. Sollte dies nicht geschehen, darf der Anbieter diese nach entsorgen und die Kosten für die Entsorgung dem Veranstalter in Rechnung stellen. 

7. Haftung

1. Der Veranstalter haftet für alle Personen und Sachschäden die durch den Veranstalter oder den Teilnehmern, Mitarbeitern und Besuchern der Veranstaltung entstehen. Zudem gelten die Geschäftsbedingungen aus dem Abschnitt der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung.

8. Gema Gebühren

1. Der Veranstalter hat die GEMA-Gebühren für das Abspielen von Musik selbst zu bezahlen. Wird der Anbieter seitens der GEMA dafür in Anspruch genommen, so hat der Veranstalter den Anbieter für diese Forderungen freizustellen.

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